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In den ersten zwei Semestern werden sowohl im Major (120 ECTS) als auch im Minor (60 ECTS) die Pflichtmodule aus der Modulgruppe «Einführung in die slavische Sprach- und Literaturwissenschaft» absolviert. Im Herbstsemester findet die Veranstaltung «Grundlagen der slavistischen Literaturwissenschaft» (6 ECTS) sowie das Modul «Wissenschaftliches Arbeiten» (3 ECTS) statt, im Frühjahrssemester die «Grundlagen der slavistischen Sprachwissenschaft» (6 ECTS) sowie die Vorlesung «Slavistik Interdisziplinär: Sprachen, Literaturen, Kulturen» (3 ECTS).
Ausserdem ist die Studieneingangsphase geprägt vom Spracherwerb und/oder Sprachvertiefung einer oder mehrerer slavischer Sprachen (Russisch, Polnisch, Tschechisch oder BKMS).
Aufschlussreich kann auch das Mustercurriculum zum jeweiligen Programm sein, das hier zu finden ist.
Pflichtmodule werden regelmässig (jedes Semester oder jedes HS/FS) angeboten und sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss Studienordnung obligatorisch zu absolvieren. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden, eine Substitution ist nicht möglich. Ein definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer endgültigen Abweisung aus dem Programm sowie aus allen weiteren Programmen, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul darstellt.
Pflichtmodule sind im Modulkatalog des Programms beschrieben. Am Slavischen Seminar kommen sie nur im ersten Studienjahr sowie beim Studienabschluss vor.
Auf Wahlpflichtmodulen werden sich in regelmässigen Abständen wiederholende Veranstaltungen angeboten (zb. Altkirchenslavisch, Leselisten etc.). Im Gegensatz zu auf Wahlmodulen angebotenen Lehrveranstaltungen, die einmalige Angebote darstellen, wiederholt sich der Inhalt von auf Wahlpflichtmodulen angebotenen Lehrveranstaltungen. Studierende können Wahlpflichtmodule deswegen nur einmal absolvieren (und bein Nichtbestehen einmal wiederholen).
Der Besuch von Wahlpflichtmodulen ist keine Pflicht, ausser die Studienordnung (STO) schreibt den Besuch einer gewissen Anzahl von WP-Modulen aus einer Modulgruppe vor. In einigen Modulgruppen der slavistischen Programme haben Studierende neben WP-Modulen auch W-Module zur Auswahl. In diesen Fällen haben sie die freie Wahl zwischen W- und WP-Modulen (zb. Modulgruppen "Sprachwissenschaft"/ "Literaturwissenschaft").
Bringt jemand teilmuttersprachliche (herkunftssprachliche) oder fortgeschrittene Sprachkenntnisse in einer slavischen Sprache mit, so findet jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit (nach Absprache mit der/dem zuständigen SprachlektorIn) ein Einstufungstest statt, auf dessen Grundlage ggf. direkt Sprachkurse in der Mittelstufe oder aus der Modulgruppe «Sprachvertiefung» (ab Niveau B1+) gebucht werden. Die übersprungenen Sprachmodule werden durch mehr Module auf einem höheren Niveau bzw. durch den Erwerb einer weiteren slavischen Sprache kompensiert (im BA bitte die Regel zur Mindestanzahl 12 ECTS in «Spracherwerb» beachten).
Bitte melden Sie sich bei dem/der zuständigen Lektor*in per Mail. Alle SprachlektorInnen finden Sie hier
Weitere Informationen zum Einstufungstest Russisch finden Sie hier
Für Vollmuttersprachler*innen, die ihre ganze obligatorische Schulzeit in der bei uns angebotenen slavischen Sprache absolviert haben, entfällt der Einstufungstest (im Zweifelsfall können die Dozent*innen Schulabschlusszeugnisse von betroffenen Personen einfordern). Diese Studierenden setzen ihre Sprachkenntnisse beim Erwerb einer Zweitsprache gewinnbringend ein. Zudem können sie ihre Erstsprache punktuell vertiefen: Gewisse Kurse der «Sprachvertiefung» sind für Vollmuttersprachler*innen offen. Die Veranstaltungsbeschreibung gibt Auskunft über die sprachlichen Anforderungen und die angesprochene Zielgruppe.
Die Buchungs- und Stornofristen sind bei jedem Modul im Vorlesungsverzeichnis ("Organisatorisches") hinterlegt.
ACHTUNG: Ab HS22 gibt es unterschiedliche Modulbuchungstypen (Module ohne Platzbeschränkung: Buchungsmodule; Module mit Platzbeschränkung: Anfragemodule; Module, auf die man sich bewerben muss: Bewerbungsmodule), bei denen sich die Fristen unterscheiden. Eine Übersicht über alle Fristen finden Sie hier.
Bei technischen Problemen beim Buchen oder Stornieren von Modulen helfen die Student Services der Philosophischen Fakultät weiter, die das Modulbuchungstool verwalten: Student Services: Module
Nach Ende der Stornofrist ist es nicht mehr möglich, ein Modul zu stornieren. Bei Nichtbesuch wird am Ende des Semesters ein Fehlversuch («nicht bestanden» bzw. ungenügende Note) eingetragen.
Wichtig: Module, die mit einer ungenügenden Note oder mit «nicht bestanden» bewertet worden sind, erscheinen NICHT in den Abschlussdokumenten.
In Ausnahmefällen ist eine Abmeldung vom Leistungsnachweis möglich, was keinen Fehlversuch zur Folge hat; nämlich wenn Studierende zum Zeitpunkt des oder der Leistungsnachweise «zwingend, unvorhersehbar und unabwendbar» verhindert sind. Ein Urlaubs- oder Sistierungsgesuch muss unmittelbar vor oder während des Ablegens des Leistungsnachweis im Studierendenportal über die Kachel "Meine Anträge" eingereicht werden. Mehr Informationen dazu hier.
Tritt bei einem Leistungsnachweis, der sich über einen längeren Zeitpunkt erstreckt (z.B. einer schriftlichen Arbeit), vor Ablauf des Abgabetermins ein Verhinderungsgrund ein (Krankheit, Unfall etc.), kann bei der Programmkoordination ein Gesuch um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Leistungsnachweises gestellt werden (vgl. § 25 Abs. 2 RVO).
Das Gesuch muss (inkl. ärztliche Zeugnisse o.ä.) bis spätestens an dem für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin eingereicht werden (bitte an die Dozierenden und CC./Weiterleitung an Programmkoordinatorin). Die Erstreckung der Frist wird normalerweise ausgerichtet an der Länge der Verhinderung (zb. 2 Wochen Krankheit entspricht einer Erstreckung der Frist um zwei Wochen) und kann nur bis maximal zu dem Zeitpunkt gewährt werden, wenn die Leistungsausweise erstellt werden (FS: Mitte September/ HS: Mitte Februar).
Längere schriftliche Arbeiten (Seminararbeiten) werden am Slavischen Seminar separat gebucht (Ba: Modulgruppe „Wissenschaftliches Argumentieren“, Ma: Modulgruppe „Wissenschaftliche Reflexion“). Sie werden entweder parallel zu einem Seminar oder im Anschluss (Folgesemester) an den Besuch eines sprach- oder literaturwissenschaftlichen Seminars in absolviert. Bitte sprechen Sie sich genügend früh mit dem oder der Dozent:in ab (betreuungsberechtigt sind alle Dozent:innen der sprach- oder literaturwissenschaftlichen Seminare). Beachten Sie dazu die Hinweise in den Modulbeschreibungen.
Der Umfang der Seminararbeiten orientiert sich an der Forschungsfrage und ist mit dem/der BetreuerIn der Arbeit abzusprechen. In der Regel umfasst eine Seminararbeit im Bachelor-
studium ca. 12-15 Seiten (ca. 24‘000-30‘000 Zeichen ohne Leerzeichen), im Masterstudium ca. 18-25 Seiten (ca. 36‘000-45‘000 Zeichen ohne Leerzeichen)
Bevor die BA-Arbeit gebucht wird, nimmt der/die Studierende mit einem Themenvorschlag Kontakt zu einer Dozentin/einem Dozenten auf, die/der die Arbeit betreuen soll. Das Thema soll sich inhaltlich an ein bereits besuchtes Seminar/eine Veranstaltung anlehnen. Gebucht wird die BA-Arbeit unabhängig von einer Lehrveranstaltung. Betreuungsberechtigt sind Dozierende der Sprach- oder Literaturwissenschaft, die mind. über einen MA-Abschluss verfügen.
Ihre Bachelorarbeit müssen Sie bis spätestens am 1. Dezember im Herbst- oder am 1. Juni im Frühjahrssemester bei Ihrer Betreuungsperson abgeben. (Mehr Infos dazu hier)
Der Umfang der BA-Arbeit (à 15 ECTS) orientiert sich an der Forschungsfrage und ist mit dem/der BetreuerIn der Arbeit abzusprechen. In der Regel bewegt er sich zwischen 25-30 Seiten (also ca. 40'000-60'000 Zeichen ohne Leerzeichen).
Studierende, die das Studium vor dem HS19 aufgenommen haben, können auch das alte BA-Arbeit-Modul à 9 ECTS buchen. Der Umfang der «alten» BA-Arbeit à 9 ECTS umfasst wie bisher ca. 18-25 Seiten (ca. 36‘000-50‘000 Zeichen ohne Leerzeichen). Auch hier kann der Umfang der Arbeit je nach Forschungsfrage variieren und ist mit dem/der BetreuerIn abzusprechen.
Sowohl beim Abschluss des Bachelors (180 ECTS) als auch des Masters (120 ECTS) muss man sich selbst zum Abschluss anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen ECTS Credits für jedes Studienprogramm absolviert haben. Die Anmeldung zum Abschluss erfolgt im Studierendenportal über die App «Studienfortschritt & -abschluss». Sie ist erst möglich, wenn alle Studienleistungen erbracht sind. Mehr Infos zum BA- und MA-Abschluss hier
Studierende, die in einem Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät (PhF) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS Credits erworben haben, können im folgenden Semester vorgezogene Module aus Masterstudienprogrammen der PhF im Umfang von 30 ECTS Credits absolvieren (insgesamt und semesterübergreifend).
Vorgezogene Mastermodule können selbständig in der App «Merkliste & Module buchen» gebucht werden. Alle Informationen zu den vorziehbaren Mastermodulen finden Sie neu auf der Webseite Module.
Module, die bei uns am Slavischen Seminar vertikal crossgelistet sind (also im Ba und im Ma angeboten werden), können Studierende, falls diese nicht an den BA-Abschluss angerechnet werden, in den Master mitnehmen. Bei den WP-Modulen ist im Modulkatalog vermerkt, ob sie sich als vorgezogene Mastermodule eignen.
Es gibt zwei Wege, zu eruieren, in welche Modulgruppe ein Modul gehört.
Die Veranstaltung "Sprachkompetenzprüfung für Lehrdiplom Russisch" richtet sich an Personen, die das Lehrdiplom für das Unterrichtsfach Russisch anstreben. Das Modul erbringt den C1 Nachweis für Lehrpersonen und wird spätestens für das Modul "Fachdidaktik Russisch 2" verlangt.
Mehr Infos zum Lehrdiplom Russisch finden Sie hier.
Ein während des Studiums absolvierter Sprachkurs im Ausland im Umfang von mind. 60 Lektionen Präsenzunterricht kann über das Modul "Sprachaufenthalt" (3 ECTS) angerechnet werden (Modulgruppe: Sprachvertiefung). Studierende können eine Anfrage auf dem sog. Bewerbungsmodul machen und ihr Diplom hochladen. Nach Prüfung des Diploms werden die Studierenden eingebucht.
Die Anrechnung ist nur möglich, wenn der Sprachaufenthalt während der Studienzeit absolviert wurde. Er kann zudem nur auf der Stufe angerechnet werden, in der er absolviert wurde.
Handelt es sich um einen längeren Sprachaufenthalt, so kann mit der Studienberatung eine Anrechnung sur dossier über eine Anrechnungsvereinbarung abgeklärt werden.
Für alle Studierenden, die ihr Studium vor HS19 in einem unserer slavistischen Programme aufgenommen haben, gelten im betreffenden Programm Übergangsregelungen. Rechtlich verbindlich für den Abschluss ist sowohl bei Verbleib in einem auslaufenden Programm als auch bei einem Wechsel in ein Nachfolgerprogramm ab HS 2019 die Übergangsregelung zum jeweiligen Programm.
Alle FAQ zum Studium nach ÜR in auslaufenden Programmen oder Nachfolgerprogrammen finden Sie hier