Navigation auf uzh.ch

Suche

Slavisches Seminar

FAQ Übergangsregelungen (Studienbeginn vor HS 19)

Studierende, die bereits vor dem HS 2019 in eines unserer Programme eingeschrieben sind, werden entweder automatisch in ein Nachfolgerprogramm überführt, wechseln freiwillig in ein Nachfolgerprogramm oder schliessen das Studium in einem auslaufenden Programm ab.

Wen betreffen die Übergangsregelungen und wo sind diese zu finden?

Für alle Studierenden, die ihr Studium vor HS19 in einem unserer Programme aufgenommen haben, gelten ab HS 19 Übergangsregelungen. Rechtlich verbindlich für den Abschluss ist sowohl bei Verbleib in einem auslaufenden Programm als auch bei einem Wechsel in ein Nachfolgerprogramm ab HS 2019 die Übergangsregelung zum jeweiligen Programm.

ACHTUNG: Bei einem Wechsel aus den OES in ein rein slavistisches Nachfolgerprogramm (wenn der Wechsel nicht vor dem HS19 erfolgt ist) gelten nicht die ÜR sondern die neue STO des jeweiligen Programms. Von der ÜR kann in diesem Fall nur bei einem Verbleib in den OES/IOES profitiert werden.

Zwischenzeitliche Exmatrikulation: Das Studium auf Bachelorstufe muss bis und mit HS23, auch Masterstufe bis und mit HS22, wieder aufgenommen oder fortgesetzt werden, damit nach ÜR studiert wird. Studierende, die später wieder ins Studium einsteigen, haben keinen Anspruch mehr auf die ÜR und studieren nach STO.

Bitte konsultieren Sie die Übergangsregelung (ÜR) zu Ihrem Studienprogramm auf der folgenden Seite der Philosophischen Fakultät, wo alle aktuellen Dokumente zur Studienreform zu finden sind:
Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät

Wer wurde automatisch in ein Nachfolgerprogramm (Major/Minor) überführt?

Der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm erfolgt automatisch, wenn dieses inhaltlich äquivalent ist und denselben Umfang (d.h. Anzahl ECTS Credits) hat wie Ihr bisheriges Programm.

Automatisch überführt werden Studierende der folgenden slavistischen Programme:

Bisheriges Programm

Nachfolgerprogramm

BA NF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (60 ECTS)

BA Minor "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (60 ECTS)

MA HF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (90 ECTS)

BA Major "Slavische Sprachwissenschaft/ Literaturwissenschaft" (90 ECTS)

MA NF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (30 ECTS)

MA NF "Slavische Sprachwissenschaft" (30 ECTS)

MA NF "Slavische Literaturwissenschaft" (30 ECTS)

MA Minor "Slavische Sprachwissenschaft/ Literaturwissenschaft (30 ECTS)

Studierende der auslaufenden Programme können jederzeit auch freiwillig in ein Nachfolgerprogramm wechseln.

Was tun Studierende der auslaufenden Programme am Slavischen Seminar?

Folgende Programme haben ab HS 19 kein inhaltlich und formal äquivalentes Nachfolgerprogramm und werden deswegen nur noch auslaufend für bereits in die Programme eingeschriebene Studierende angeboten:

  • BA Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS)
  • BA Russische Sprach- und Literaturwissenschaft (90 ECTS)
  • BA Slavische Sprachwissenschaft (30 ECTS)
  • BA Slavische Literaturwissenschaft (30 ECTS)
  • MA Alle Programme à 75 ECTS oder 15 ECTS

Studierende der auslaufenden Programme können sich entscheiden, ob sie im auslaufenden Programm verbleiben oder in ein Nachfolgerprogramm wechseln.

Zu beachten sind dabei folgende Punkte:

Auslaufende Bachelor-Programme können noch bis FS 2023, auslaufende Master-Programme bis FS 2022 abgeschlossen werden. Danach muss man in ein Nachfolgerprogramm wechseln.

Wenn ein Wechsel erwünscht wird, müssen Sie diesen in der Semestereinschreibung selbst vornehmen. Bei einem Wechsel gilt die Übergangsregelung der neuen Studienordnung.

Was hat sich konkret bei unseren Modulen ab HS 19 verändert?

Ab HS 2019 werden nur noch neue Module angeboten. Alle Studierenden in allen Programmen werden nur noch neue Module absolvieren. Die Übergangsbestimmungen erläutern, welche neuen P-Module als Ersatz für die alten, nicht mehr angebotenen Module absolviert werden müssen.


Änderungen (eine Auswahl):

  • Sprachkurse (in allen Slavinen) in den ersten zwei Jahren (Grundstufe und Mittelstufe) sind mit 6 ECTS pro Semester angelegt
  • BA VL «Die slavischen Sprachen in Geschichte und Gegenwart» ist kein P-Modul mehr und fällt weg (wird aber, falls bereits absolviert, angerechnet)
  • Die Bachelorarbeit hat neu 15 ECTS (alte BA-Arbeit à 9 ECTS wird während Übergang weiterhin angeboten; Ihr dürft wählen!)
  • Schriftliche Arbeiten sind neu getrennt zur Veranstaltung (gleichzeitig oder im Folgesemester) buchbar (Modulgruppe wiss. Argumentieren (Ba) / wiss. Reflexion (Ma))
  • Es gibt keine zweisemestrigen Module mehr
  • Modulintegrität: Module werden nur mit einer fixen Anzahl Credits angeboten (nicht als Übung oder Seminar)
  • Es gibt neue Veranstaltungsformen, die aus einstündigen Lehrveranstaltungen mit grösserem Antei Selbststudium bestehen.
  • Es gibt einige Module, die nicht an eine Lehrveranstaltung gekoppelt sind (Leselisten Literatur, Sprachaufenthalt, Sommerschule, Beitrag zur Lehre (Ma), Forschungsprojektbeitrag (Ma), Slavistik in der Praxis (Ma) etc.)

Alte Studiendokumente zur Orientierung (ab HS19 nicht mehr rechtsgültig)