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Studierende, die bereits vor dem HS 2019 in eines unserer Programme eingeschrieben sind, werden entweder automatisch in ein Nachfolgerprogramm überführt, wechseln freiwillig in ein Nachfolgerprogramm oder schliessen das Studium in einem auslaufenden Programm ab.
Für alle Studierenden, die ihr Studium vor HS19 in einem unserer Programme aufgenommen haben, gelten ab HS 19 Übergangsregelungen. Rechtlich verbindlich für den Abschluss ist sowohl bei Verbleib in einem auslaufenden Programm als auch bei einem Wechsel in ein Nachfolgerprogramm ab HS 2019 die Übergangsregelung zum jeweiligen Programm.
ACHTUNG: Bei einem Wechsel aus den OES in ein rein slavistisches Nachfolgerprogramm (wenn der Wechsel nicht vor dem HS19 erfolgt ist) gelten nicht die ÜR sondern die neue STO des jeweiligen Programms. Von der ÜR kann in diesem Fall nur bei einem Verbleib in den OES/IOES profitiert werden.
Zwischenzeitliche Exmatrikulation: Das Studium auf Bachelorstufe muss bis und mit HS23, auch Masterstufe bis und mit HS22, wieder aufgenommen oder fortgesetzt werden, damit nach ÜR studiert wird. Studierende, die später wieder ins Studium einsteigen, haben keinen Anspruch mehr auf die ÜR und studieren nach STO.
Bitte konsultieren Sie die Übergangsregelung (ÜR) zu Ihrem Studienprogramm auf der folgenden Seite der Philosophischen Fakultät, wo alle aktuellen Dokumente zur Studienreform zu finden sind:
Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät
Der Wechsel in ein Nachfolgerprogramm erfolgt automatisch, wenn dieses inhaltlich äquivalent ist und denselben Umfang (d.h. Anzahl ECTS Credits) hat wie Ihr bisheriges Programm.
Automatisch überführt werden Studierende der folgenden slavistischen Programme:
Bisheriges Programm |
Nachfolgerprogramm |
---|---|
BA NF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (60 ECTS) |
BA Minor "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (60 ECTS) |
MA HF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (90 ECTS) |
BA Major "Slavische Sprachwissenschaft/ Literaturwissenschaft" (90 ECTS) |
MA NF "Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft" (30 ECTS) MA NF "Slavische Sprachwissenschaft" (30 ECTS) MA NF "Slavische Literaturwissenschaft" (30 ECTS) |
MA Minor "Slavische Sprachwissenschaft/ Literaturwissenschaft (30 ECTS) |
Studierende der auslaufenden Programme können jederzeit auch freiwillig in ein Nachfolgerprogramm wechseln.
Folgende Programme haben ab HS 19 kein inhaltlich und formal äquivalentes Nachfolgerprogramm und werden deswegen nur noch auslaufend für bereits in die Programme eingeschriebene Studierende angeboten:
Studierende der auslaufenden Programme können sich entscheiden, ob sie im auslaufenden Programm verbleiben oder in ein Nachfolgerprogramm wechseln.
Zu beachten sind dabei folgende Punkte:
Auslaufende Bachelor-Programme können noch bis FS 2023, auslaufende Master-Programme bis FS 2022 abgeschlossen werden. Danach muss man in ein Nachfolgerprogramm wechseln.
Wenn ein Wechsel erwünscht wird, müssen Sie diesen in der Semestereinschreibung selbst vornehmen. Bei einem Wechsel gilt die Übergangsregelung der neuen Studienordnung.
Ab HS 2019 werden nur noch neue Module angeboten. Alle Studierenden in allen Programmen werden nur noch neue Module absolvieren. Die Übergangsbestimmungen erläutern, welche neuen P-Module als Ersatz für die alten, nicht mehr angebotenen Module absolviert werden müssen.