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Neben den Stipendien der Erasmusprogramme und der bilateralen Abkommen verfügen Studierende und Doktorierende der UZH noch über weitere Möglichkeiten, ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren.
So können Stipendien des Wohnkantons und der Wohngemeine auch während des Auslandsaufenthaltes weiter bezogen werden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Institutionen um ein Stipendium für den Auslandsaufenthalt zu bewerben:
Swissuniversities vermittelt Regierungsstipendien von mehr als 30 Ländern. Das Stipendienangebot für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland richtet sich an Schweizer Studierende, Forschende und teilweise auch an Kunstschaffende.
Die Regierungsstipendien werden von den Gastländern finanziert. Swissuniversities ist verantwortlich für die Ausschreibung der Stipendien und, sofern das Gastland keine direkte Bewerbung verlangt, für das Bewerbungsverfahren und die Vorselektion der Kandidatinnen und Kandidaten. Normalerweise deckt ein Regierungsstipendium die Lebens- und Studienkosten im Gastland ab. Einige Länder offerieren jedoch nur Teilstipendien, die Restkosten müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Finanzierungsmöglichkeiten für Russland
Finanzierungsmöglichkeiten für Polen
Finanzierungsmöglichkeiten für die Tschechische Republik
Bewerbungsverfahren
Die Heyning-Roelli Stiftung unterstützt wirtschaftlich schwache Bachelor- und Masterstudierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität studieren möchten oder die einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren(zb. Verfassen der Masterarbeit). Als Austauschprogramme gelten ERASMUS- sowie andere bilaterale Abkommen zwischen schweizerischen und ausländischen universitären Hochschulen, die vertraglich festgehalten sind. Dabei bleiben die Studierenden an der Heimuniversität eingeschrieben und setzen nach ihrem Austauschaufenthalt ihr reguläres Studium an der Heimuniversität fort. An der Partneruniversität müssen die Studierenden unter dem Status Austauschstudierende registriert sein.
Doktoranden und Studenten, welche ein sogenanntes Double-Degree Studium absolvieren, werden von der Heyning-Roelli Stiftung nicht unterstützt.
Auch Personen aus dem Ausland können einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag von der Heyning-Roelli Stiftung einreichen, wenn sie:
Eingabefrist für Anträge sind der 20. April und der 20. Oktober des jeweiligen Jahres.
Mobilitätsbeiträge in Projekten
Die Deadline für Anträge um Stipendien des Schweizer Nationalfonds sind in jedem Jahr der 1. Februar und der 1. August.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der Internationalen Beziehungen der UZH sowie auf der Homepage der Fachstelle Projekt- und Personenförderung.